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Mit Mail vom 17.07.06 wurde ich von der Bundesnetzagentur darauf hingewiesen, dass die ehemalige Regulierungsbehörde jetzige Bundesnetzagentur,seit 2003 keine Anmeldung und auch keine Prüungen mehr abnimmt. Die Prüungen werden von den Deutschen Seglerverbänden durchgeführt. Das steht zwar unten auch schon, die entsprechenden Informationen habe ich aber nun zustätzlich entfernt. UKW Betriebszeugnis IIch habe am 22.03.2000 die Prüfung zum Beschränkt gültigen Betriebszeugnis für Funker I abgelegt (und bestanden :)). Vorher habe ich natürlich im Netz nach diesem Thema gesucht, aber leider konnte ich kaum was finden. Wenn es also irgendwo weiterführende Informationen gibt, so sind sie gut versteckt. Deshalb will ich hier zusammenfassen, was nötig ist, um das Betriebszeugnis I zu erlangen. Warum ich überhaupt ein Seefunkzeugnis gemacht habe? Als ich 1998 in Kroatien Segeln war, kam gerade auf, dass zur Bedienung der eigentlich immer an Bord befindlichen Funkanlage mindestens ein Crewmitglied ein Sprechfunkzeugnis haben muss. Angeblich könnte man das auf die Schnelle vor Ort machen, aber es sei (noch) nicht wirklich nötig. Naja, es kam, wie es kommen musste, es fand natürlich genau an dem Samstag keine Prüfung statt und es war entgegen allen anderslautenden Gerüchten doch nötig. Der Vercharterer meinte, ich solle halt nicht in Mali Losinj festmachen, da der dortige Hafenkapitän dafür bekannt sei, dass er die Einhaltung der geltenden Vorschriften genauestens überwache, aber sonst könne ich tun, was ich wollte. Nun, er hatte zumindest so weit Recht, dass ich wirklich keine Probleme bekam. Allerdings will ich immer noch nach Mali Losinj ... Im Laufe der Prüfungsvorbereitung habe ich mich mit dem Thema Seefunk näher befasst und bin auch sehr froh, dies getan zu haben. Das Wissen bzgl. GMDSS, die hier aufgeführten englischen Fachbegriffe und der Ablauf des Funkverkehrs sind MBMN (meiner bescheidenen Meinung nach) für alle Segler wichtig, auch wenn sie kein Funkzeugnis anstreben! Noch ein kleines Wort zu Mobiltelefonen: Damit sind momentan im Umkreis von etwa 37 km (20 nm) um die Basisstation Verbindungen möglich. Auch wenn man besseren Empfang hätte, besteht eine technische Einschränkung durch die Laufzeit der Signale. Die Seenotrufnummer in deutschen Gewässern ist die 124 124, dazu ist aber ein Einbuchen ins Netz und damit eine gültige SIM-Karte nötig. Ein noch wesentlicherer Punkt ist vielleicht das Fehlen der Möglichkeit (im Vergleich zu Funk) alle umliegenden Empfänger gleichzeitig zu erreichen. Mobiltelefon sind immer selektiv mit der gewählten Nummer verbunden und wer weiss schon, welche Nummer das Handy des Frachterkapitäns direkt voraus hat? Letztendlich ist es sehr schwer bis unmöglich für die Retter ein Handy anzupeilen.
Prinzipiell ist zur legalen Bedienung einer Seefunkstelle bzw. Schiffsfunkstelle eines der folgenden Zeugnisse Voraussetzung:
Die Sprechfunkzeugnisse berechtigen nur zur Bedienung von Sprechfunkanlagen. Will man auch digitalen Funkverkehr per DSC (Digital Selective Call) nutzen, so ist ein Betriebszeugnis nötig. Der Zusatz "Allgemeines" berechtigt dabei im Gegensatz zu "UKW" auch zur Bedienung von GW (Grenzwellen), KW (Kurzwellen) und Satellitenanlagen. In Notfällen ist es aber jedem gestattet die Funkstelle zu bedienen! Man muss i. d. R. aber wissen, was zu einem Notruf gehört, verstehen, was die Gegenstelle antwortet, und die Bedienung der Geräte wenigstens grob kennen, um erfolgreich Hilfe rufen zu können. Will man aber nicht nur selbst Hilfe erhalten, sondern im Notfall auch Hilfe leisten, so sollte man schon etwas genauer Bescheid wissen! Update 21.04.2002Ab 01.01.2003 wird die Prüfung nicht mehr von der RegTP abgenommen, sondern von den Prüfungsstellen des Deutschen Motoryachtverbands e.V. (DMYV) bzw. des Deutschen Segler-Verbands e.V. (DSV). Näheres dazu findet man im Merkblatt für Wassersportler: Neue Funkzeugnisse für den Seefunkdienst vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (http://www.elwis.bafg.de/servlet/IbMenu?ID=7086 [21.04.2002]). Die Prüfungen werden ab 01.01.2003 dem Hörensagen nach ähnlich ablaufen wie bei den SBFs - also mit freiformulierten Fragen. Es reicht wohl nicht, nur gute Englischkenntnisse zu haben, um alle Fachbegriffe umschreiben zu können (wie erklärt man z. B. querab?), daher sollte jeder zumindest diese Ausdrücke kennen, um auch korrekt verstanden zu werden. Was das Lernen evtl. erleichtert ist, dass sich eigentlich fast alle zum Verständnis bzw. Absetzen eines Funkspruchs nötigen englischen Ausdrücke in folgende Textbausteine gliedern lassen:
Wenn ich auf Törn bin, hängen immer vorausgefüllte Notrufe, die man nur noch um die Position ergänzen muss, in der Nähe des Funkgeräts, damit im Falle eines Falles jedes Crewmitglied einen Notruf abgeben kann, der so formuliert ist, dass schnellstmöglich Hilfe kommen könnte. Folgende Hinweise möchte ich aber noch geben: Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Notruf und der Einleitung des Notrufs (Notanruf). Letzteres ist mit DSC-Controller nicht mehr nötig, da es automatisch erfolgt. Man kann folgende Unterscheidung der Notrufe treffen:
So, das wars. Sollte jemand noch Ergänzungen oder Berichtigungen haben, dann nur her damit. Ansonsten wünsche ich viel Erfolg und hoffe, diese Seite hat ein wenig geholfen! Änderungen: Thomas Hopfner, 23.03.2000: Seite begonnen Thomas Hopfner, 22.08.2001: kleinere Überarbeitung, Dank an Tobi und Gunnar Thomas Hopfner, 21.04.2002: Ergänzung, Dank an Martin Klopsteg Thomas Hopfner, 17.07.2006: RegTP entfernt |