Das Digitale Selectivrufsystem (DSC)

Zusätzlich zum bestehenden Selektivrufverfahren mit Einzeltonfolge (SSFC-System) wurde im terrestrischen Seefunkdienst ein Digitales Selektivrufsystem (DSC) [DSC = Digital Selective Calling] eingeführt. DSC ist ein Telex-Anrufsystem im UKW-, GW- und KW-Bereich. Neben den Satellitensystemen bildet es das zweite Standbein zur Verbindungsaufnahme im GMDSS.

1. Einsatzbereiche des DSC-Systems

DSC ist einzusetzen für:
  1. Alarmierung Schiff - Land,
  2. Alarmierung Land - Schiff,
  3. Alarmierung Schiff - Schiff,
  4. Distress Relay,
  5. Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe,
  6. Anrufe im öffentlichen Verkehr (Routineanrufe).

2. Überwachung der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Die Überwachung der Not- und Sicherheitsfrequenzen erfolgt im DSC-System automatisch durch Wachempfänger.

3. Anrufe im Öffentlichen Nachrichtenaustausch:

4. Rufnummern im DSC

Im DSC-System werden Rufnummern des mobilen Seefunkdienstes (MMSI) [MMSI = Maritime Mobile Service Identity] verwendet. Sie dienen der einheitlichen Kennzeichnung der Seefunkstellen (SeeFuSt), die DSC anwenden. Die MMSI setzen sich immer aus einer Reihenfolge von 9 Ziffern zusammen. Sie bestehen für SeeFuSt aus: Jedem Land wurden gemäß VO Funk bestimmte Seefunkkennzahlen zugewiesen. Die MIDs sind im Nautischen Funkdienst Bd.1 jeweils zu Beginn der Länderabschnitte aufgeführt. Deutschland hat die MIDs 211 und 218. Deutsche Seefunkstellen, die mit DSC-Anlagen ausgerüstet werden, erhalten die MMSI auf Antrag von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), Außenstelle Hamburg, zugeteilt.

5. Der UKW-Kanal 70

Seit dem 1. Januar 1986 darf der UKW-Kanal 70 nicht mehr für den Sprechfunkverkehr benutzt werden, dieser Kanal ist ausschließlich dem Digitalen Selektivrufsystem (DSC) vorbehalten. Der Schutz des Kanal 70 ist bei neueren UKW-Geräten durch technische Maßnahmen sichergestellt.

Bei Geräten, die vor dem 01.01.1986 eingebaut und genehmigt wurden, sind Sprechfunkaussendungen jedoch noch möglich. Durch Sprechfunkaussendungen auf Kanal 70 werden DSC-Anrufe in Not- , Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen sowie DSC-Anrufe für öffentlichen Verkehr nachhaltig gestört, so daß ein DSC-Notalarm unter Umständen völlig unterdrückt wird.
Sprechfunkverkehr auf Kanal 70 ist unzulässig und wird als Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen des Seefunkdienstes behandelt.

6. DSC-Seefunkanlagen

Je nach Seegebiet müssen SeeFuSt im GMDSS mit DSC-Funkanlagen für UKW, GW oder GW/KW ausgerüstet sein.
Dazu werden die entsprechenden Sende- und Empfangsanlagen mit, im gleichen Frequenzbereich arbeitenden, DSC-Controllern verbunden. In den DSC-Controllern werden die Nachrichten in Binärzeichen umgesetzt. Deren Elemente 0 und 1 werden in Form zweier Tonfrequenzen übertragen. Für den Aufbau einer DSC-Nachricht steht ein Vorrat von insgesamt 128 Zeichen zur Verfügung. Diese werden aus jeweils 10 Binärzeichen so gebildet, daß bereits bei der Dekodierung ein fehlerhaft übertragenes Zeichen erkannt wird. Zur weiteren Erhöhung der Übertragungssicherheit wird jedes Zeichen zweimal gesendet. Jede Nachricht wird außerdem um ein Prüfzeichen ergänzt. Damit ist auf dreifache Weise sichergestellt, daß selbst bei stark gestörten Übertragungen nur fehlerfrei erkannte Nachrichten ausgewertet werden. In Registern werden die jeweils letzten 20 empfangenen Not- und Routinerufe nicht löschbar gespeichert.
Außerdem verfügen die Controller über Speicher aus denen, ähnlich wie bei Land-Telefoneinrichtungen, mit wenigen Tastendrücken Anrufe zur Aussendung gebracht werden können.
  1. UKW-DSC-Seefunkanlagen:
    UKW-DSC-Seefunkanlagen bestehen aus der Alarmierungseinrichtung (Senden und Empfangen), dem DSC-Kodierer und einer Sprechfunkanlage.
    Der gesamte DSC-Betrieb wird im UKW-Bereich auf Kanal 70 durchgeführt. Moderne Anlagen bzw. gut aufeinander abgestimmte Geräte stellen den Anrufkanal (Kanal 70) und die Kanäle für die Verkehrsabwicklung automatisch ein. UKW-DSC-Nachrichten werden mit einer Geschwindigkeit von 1200 Baud übertragen. Daraus ergibt sich eine Übertragungszeit für einen Anruf von 0,45 - 0,63 Sekunden.

  2. GW-DSC-Seefunkanlagen:
    GW-DSC-Seefunkanlagen müssen bis 1999 neben den Einrichtungen, wie sie bei der UKW-DSC-Anlage beschrieben sind, mit einem Alarmzeichengeber für das Sprechfunk-Alarmzeichen auf 2182 kHz ausgerüstet sein. Neben der auf GW ausschließlich für Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe verwendeten Frequenz 2187,5 kHz, werden für den öffentlichen Verkehr besondere internationale und nationale DSC-Frequenzen benutzt. Die Übertragungsgeschwindigkeit im GW/KW-Bereich beträgt 100 Baud. Daraus ergibt sich eine Übertragungszeit für einen DSC-Anruf von 6,2 - 7,2 Sekunden.

  3. GW/KW-DSC-Seefunkanlagen:
    Mit GW/KW-DSC-Seefunkanlagen muß neben Sprechfunkverkehr auch Funkfernschreibverkehr (Radiotelex) möglich sein (sonst wie GW-Anlage).

7. DSC-Wachempfänger

Zur Überwachung der DSC-Not- und Sicherheitsfrequenzen sind Wachempfänger in die Funkanlagen einzubauen. DSC-Wachempfänger dürfen nicht versehentlich abschaltbar sein. Der scannende Not- und Sicherheitswachempfänger für GW/KW darf keine Routinefrequenzen überwachen. Alle DSC-Notalarme auf GW und KW beginnen mit einem 200-bit 100-baud dot pattern. Dieses Muster erlaubt den Einsatz scannender Wachempfänger an Bord. Damit alle Notalarme sicher erkannt werden, darf ein Durchlauf durch alle Frequenzen nicht länger als 2 Sekunden dauern.

zum DSC-Betrieb (engl.) D I S T R E S S zum DSC-Betrieb (deutsch)

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Last updated: 30. März 1999